Fremdnutzungen

Wir stellen unsere Räumlichkeiten außerhalb der pädagogisch betreuten Öffnungszeiten für Geburtstage, Familienfeiern, Seminare & Workshops und Kulturveranstaltungen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass wir Feierlichkeiten außerhalb der Öffnungszeiten nur bis zu einer Personenzahl von 50 Teilnehmenden ermöglichen können.

Kinder- und Jugendgeburtstage können ab dem Alter von sechs Jahren auch während des offenen Treffs gefeiert werden.
Erwachsene können hierbei nur begrenzt teilnehmen.

Eine mobile Musikanlage kann gegen Entgelt ausgeliehen werden.

Achtung! Derzeit sind Raumnutzungen nur eingeschränkt möglich.



Die Einrichtung erbringt im Auftrag der Landeshauptstadt München Leistungen nach §11 SGB VIII. Gemäß der Leistungsbeschreibung der Einrichtung gehört dazu auch das Angebot von Raumnutzungen für die Bürgerinnen und Bürger des Sozialraums. Für diese Raumnutzungen werden je nach Art und Umfang Unkostenbeiträge erhoben, die ein Ausgleich für den entstehenden Aufwand sind.